Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma
GRILL TREFF (Vermieter)
Bernd Auth

Im alten Graben 2
D-36088 Hünfeld

Tel: 01573-5460082
E-Mail: info@imbissverleih-fulda.de


Anfragen, Aufträge und Bestätigungen

Wir möchten Sie bitten Ihre Anfrage in schriftlicher Form per E-Mail zu stellen. Dadurch werden Fehler in der mündlichen Kommunikation vermieden, Verständigungsprobleme ausgeschlossen. Die Anmietung des Imbissanhänger ist erst verbindlich wenn diese von uns schriftlich per E-Mail bestätigt wurde.

Abholung, Preise und Rückgabe des Imbisswagen

Der Imbissanhänger wird sauber und in einem einwandfreien technischen Zustand übergeben. Der Imbissanhänger kann nach Absprache zu einem vereinbarten Datum und Uhrzeit abgeholt werden. Die Mietpreise sind wie folgt:

Montag - Donnerstag 550,00 €
Freitag - Sonntag 550,00 

Zahlung: In BAR bei Abholung

Alle Preise sind inkl. 19% Ust.

Der Mieter muss bei Abholung des Imbissanhänger einen Personalausweis und eine zur Führung des Fahrzeuges erforderliche, in Deutschland gültige Fahrererlaubnis vorweisen. Der Mieter muss einen Fahrzeugschein mitführen und sicherstellen, dass sein Zugfahrzeug den Anhänger ziehen darf. (Anhängelast) Kann der Mieter diese Dokumente nicht vorlegen wird die Firma GRILL TREFF vom Mietvertrag zurücktreten. Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung des Mietvertrags sind in diesem Fall ausgeschlossen. Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht spätestens zwei Stunden nach der vereinbarten Zeit, besteht keine Reservierungsbindung mehr.

Der Mieter verpflichtet sich den Imbissanhänger schonend und fachgerecht zu behandeln. Für die Benutzung sind alle Vorschriften und technische Regeln zu beachten. 

Die Rückgabe des Imbisswagens durch den Mieter muss während den Geschäftszeiten der Firma GRILL TREFF bzw. nach vorheriger Absprache erfolgen. Der Mieter verpflichtet sich, den Imbissanhänger in tadellosen Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit gereinigt zurückzugeben. Sollte der Imbissanhänger nicht gereinigt sein, erheben wir eine Gebühr in Höhe von 150,00 € für die Reinigungsarbeiten.

Wird das Fahrzeug nicht zur vereinbarten Zeit zurückgebracht, so hat der Mieter für die Kosten der zusätzlichen Inanspruchnahme des Fahrzeuges und allen weiteren daraus entstehenden Kosten aufzukommen. 

Kaution

Der Mieter ist verpflichtet bei Beginn der Mietzeit (Abholung) als Sicherheit zusätzlich zum Mietpreis eine Kaution in Höhe von 500,00 € zu leisten, und bei Übergabe in BAR zu bezahlen. Die Kaution dient als Sicherheitsleistung für etwaige Schäden oder nicht gereinigtem Zustand nach der Rückgabe. Wird der Imbisswagen ordnungsgemäß gereinigt und unbeschädigt zurückgegeben, wird die Kaution in vollem Umfang erstattet.

Schäden, Unfall

Nach einem Unfall, Diebstahl oder sonstigen Schäden hat der Mieter bzw. der Fahrer unverzüglich die Polizei zu verständigen.  und hinzuzuziehen. Dies gilt auch dann, wenn das Anhänger nur gering beschädigt wurde, und auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Bei jeglicher Beschädigung des Fahrzeugs während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, die Firma GRILL TREFF unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Fahrzeugs geführt hat, telefonisch und schriftlich zu unterrichten. Dies gilt auch für den Fall der Entwendung des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen. Der Mieter ist in jedem Fall verpflichtet, ein Unfallprotokoll zu erstellen.

Gerichtsstand und sonstige Vereinbarungen

Mündliche Absprachen zwischen GRILL TREFF (Vermieter) und Mieter haben keine Gültigkeit. Gerichtsstand aus und im Zusammenhang mit dem Mitvertrag ist Fulda.

Der Vermieter ist bei einem Nutzungsausfall des Wagens – egal aus welchem Grund – nicht haftbar zu machen. Es bestehen keinerlei Erstattungsansprüche auf Umsatz- und Gewinnausfall. Dies bezieht sie auf die gesamte Mietdauer und für alle Anhänger/Fahrzeuge.